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   BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17   

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https://dejure.org/2020,24559
BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17 (https://dejure.org/2020,24559)
BVerfG, Entscheidung vom 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17 (https://dejure.org/2020,24559)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Juli 2020 - 1 BvR 2843/17 (https://dejure.org/2020,24559)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Beschluss des Bundesgerichtshofs verletzt Beschwerdeführerin in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93a Abs 2b BVerfGG, § 93b S 1 Alt 2 BVerfGG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Anwendung des § 275 FamFG im Verfahren über die Anordnung einer Betreuung mit der Folge der Annahme einer wirksamen Zustellung an die BF zu deren Nachteil verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 iVm 20 Abs 3 GG) - Perpetuierung dieser ...

  • rewis.io

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Anwendung des § 275 FamFG zum Nachteil des betroffenen Betreuten verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 iVm 20 Abs 3 GG) - Perpetuierung dieser Verletzung durch Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im ...

  • rabüro.de

    Anwendung des § 275 FamFG zum Nachteil des betroffenen Betreuten verletzt Rechtsschutzgarantie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Auslegung und Anwendung von § 275 FamFG im Hinblick auf die Antragstellung auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einem betreuungsrechtlichen Verfahren; Wiedereinsetzung in die Rechtsbeschwerdefrist i.R.d. Rechtsstaatsprinzips; Annahme ...

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Anwendung des § 275 FamFG zum Nachteil des betroffenen Betreuten verletzt Rechtsschutzgarantie (Art 2 Abs 1 iVm 20 Abs 3 GG) - Perpetuierung dieser Verletzung durch Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 691
  • FamRZ 2020, 1674
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen vorsehen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 77, 275 m.w.N.).

    Auch der Richter muss die Tragweite des Grundrechts auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz beachten (vgl. BVerfGE 77, 275 ).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist danach offensichtlich begründet (§ 93b Satz 1 in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ; 107, 395 ).

    a) Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) lässt sich ein Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz im materiellen Sinne für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ableiten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist danach offensichtlich begründet (§ 93b Satz 1 in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ; 107, 395 ).

    a) Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) lässt sich ein Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz im materiellen Sinne für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ableiten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17
    Die zulässige Verfassungsbeschwerde ist danach offensichtlich begründet (§ 93b Satz 1 in Verbindung mit § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ; 107, 395 ).

    a) Aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) lässt sich ein Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz im materiellen Sinne für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ableiten (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ; 107, 395 ).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die für ein Rechtsschutzbegehren besondere formelle Voraussetzungen vorsehen und sich dadurch für den Rechtsuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 60, 253 ; 77, 275 ).

    Der Rechtsweg darf danach nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 77, 275 m.w.N.).

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17
    Die Schwelle eines derartigen Verstoßes gegen Verfassungsrecht ist erst erreicht, wenn die Auslegung der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 99, 145 ; 129, 78 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17
    Soweit Verfahrensvorschriften einen Auslegungsspielraum lassen, darf er sie nicht in einem Sinne auslegen, der zu einem solchen Widerspruch führt (vgl. BVerfGE 88, 118 ).
  • BVerfG, 24.03.2016 - 1 BvR 2012/13

    Verbot der Benachteiligung Behinderter gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG bei der

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17
    Das Verbot der Benachteiligung Behinderter gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist Grundrecht und wirkt nach dem Willen des Verfassungsgebers auch auf die Auslegung des Zivilrechts und Zivilprozessrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/09 -, NJW 2000, S. 2658 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 19.01.1999 - 1 BvR 2161/94

    Testierausschluß Taubstummer

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17
    Das Verbot der Benachteiligung Behinderter gemäß Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG ist Grundrecht und wirkt nach dem Willen des Verfassungsgebers auch auf die Auslegung des Zivilrechts und Zivilprozessrechts ein (vgl. BVerfGE 99, 341 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 28. März 2000 - 1 BvR 1460/09 -, NJW 2000, S. 2658 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. März 2016 - 1 BvR 2012/13 -, Rn. 11).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 06.07.2020 - 1 BvR 2843/17
    Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93b Satz 1 Alternative 2, § 93c Abs. 1 BVerfGG zur Entscheidung angenommen, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführerin angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 30.10.2013 - XII ZB 317/13

    Betreuungssache: Verfahrensfähigkeit des Betroffenen; Befugnis zur Bestellung

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

  • BVerfG, 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Einbau eines Lifts im

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BGH, 11.12.2013 - XII ZB 280/11

    Beschwerde im Betreuerbestellungsverfahren: Bestellung eines Verfahrenspflegers

  • BGH, 29.11.2017 - XII ZB 456/17
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BGH, 02.12.2020 - XII ZB 456/17

    Wiedereinsetzung nach Beschwerdefristversäumung in einer Betreuungssache:

    Auf die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde der Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 6. Juli 2020 (Az. 1 BvR 2843/17 - FamRZ 2020, 1674) festgestellt, dass der Senatsbeschluss die Betroffene in ihrem Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG verletzt, den Senatsbeschluss aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an den Senat zurückverwiesen.

    Allerdings deutet das Bundesverfassungsgericht Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit der Zustellung an, indem es ausführt, die Anwendung des § 275 FamFG mit der Wirkung einer wirksamen Zustellung verletze die Betroffene in ihren verfassungsmäßigen Rechten (BVerfG FamRZ 2020, 1674 Rn. 23), bevor es sich mit der Frage einer - die Wirksamkeit der Zustellung voraussetzenden - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand befasst.

    Gerade weil der Betroffene nicht bloßes Verfahrensobjekt sein darf, sondern als Verfahrenssubjekt seinen Willen selbst im Verfahren äußern und seine Interessen selbst vertreten können soll, hat der Gesetzgeber mit § 275 FamFG sichergestellt, dass der Betroffene in allen betreuungsrechtlichen Verfahren ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit als verfahrensfähig zu behandeln ist (vgl. BVerfG FamRZ 2020, 1674 Rn. 19).

    a) Dies folgt allerdings nicht allein aus dem Umstand, dass der Betroffenen im Beschwerdeverfahren - wie auch schon in der ersten Instanz - kein Verfahrenspfleger gemäß § 276 FamFG bestellt war, unabhängig davon, ob die Nichtbestellung rechtsfehlerhaft war (in diese Richtung aber BVerfG FamRZ 2020, 1674 Rn. 23 ff. und ggf. auch Bork/Jacoby/Schwab/Heiderhoff FamFG 3. Aufl. § 275 Rn. 4).

    Dem lässt sich auch nicht mit Erfolg entgegenhalten, durch die Inkaufnahme nachteiliger verfahrensrechtlicher Folgen werde die vom Gesetzgeber mit § 275 FamFG verfolgte Intention in ihr Gegenteil verkehrt (so aber BVerfG FamRZ 2020, 1674 Rn. 20).

  • BSG, 27.01.2022 - B 2 U 175/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Dies schließt es indes nicht aus, dass der Verlust der Einsichtsfähigkeit oder der geistigen Eigensteuerung auf einen gegenständlich begrenzten Kreis von Angelegenheiten (zB Prozessführung, Eheangelegenheiten) beschränkt ist (sog partielle Prozessunfähigkeit, vgl dazu BVerfG Kammerbeschluss vom 6.7.2020 - 1 BvR 2843/17 - juris RdNr 22; BSG Beschlüsse vom 27.10.2020 - B 1 KR 45/20 B - juris RdNr 8 und vom 11.9.2020 - B 8 SO 22/19 B - juris RdNr 6; zuletzt BGH Beschluss vom 29.7.2020 - XII ZB 106/20 - juris RdNr 20 und Urteil vom 18.5.2001 - V ZR 126/00 - juris RdNr 9; stRspr seit BGH Urteil vom 24.9.1955 - IV ZR 162/54 - BGHZ 18, 184) .

    Partiell Geschäfts- bzw Prozessunfähige sind infolge einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit außerstande, in einem bestimmten Lebensbereich ihren Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Störung zu bilden oder nach einer zutreffend gewonnenen Einsicht zu handeln, während sie in anderen Lebensbereichen voll geschäfts- und prozessfähig sind (BVerfG Kammerbeschluss vom 6.7.2020 - 1 BvR 2843/17 - juris RdNr 22; BGH Beschluss vom 29.7.2020 - XII ZB 106/20 - juris RdNr 20; Straßfeld in Roos/Wahrendorf/Müller, SGG, 2. Aufl 2021, § 71 RdNr 33) .

  • BVerfG, 23.05.2022 - 1 BvR 842/22

    Nicht hinreichend begründete Verfassungsbeschwerde betreffend die Missachtung des

    Dabei befähigt § 275 FamFG die betroffene Person unter anderem dazu, eine Verfahrensvollmacht auch bei Fehlen eines natürlichen Willens zu erteilen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 2020 - 1 BvR 2843/17 -, Rn. 19, 21 m.w.N.).
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 3/22 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Stellung sachdienlicher

    Dies schließt es indes nicht aus, dass der Verlust der Einsichtsfähigkeit oder der geistigen Eigensteuerung auf einen gegenständlich begrenzten Kreis von Angelegenheiten (zB Prozessführung, Eheangelegenheiten) beschränkt ist (sog partielle Prozessunfähigkeit, vgl dazu BVerfG vom 6.7.2020 - 1 BvR 2843/17 - RdNr 22; BSG vom 27.10.2020 - B 1 KR 45/20 B - RdNr 8 und vom 11.9.2020 - B 8 SO 22/19 B - RdNr 6; BGH vom 29.7.2020 - XII ZB 106/20 - RdNr 20 und vom 18.5.2001 - V ZR 126/00 - RdNr 9; stRspr seit BGH vom 24.9.1955 - IV ZR 162/54 - BGHZ 18, 184) .
  • BSG, 06.10.2022 - B 8 SO 2/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Dies schließt es indes nicht aus, dass der Verlust der Einsichtsfähigkeit oder der geistigen Eigensteuerung auf einen gegenständlich begrenzten Kreis von Angelegenheiten (zB Prozessführung, Eheangelegenheiten) beschränkt ist (sog partielle Prozessunfähigkeit, vgl dazu BVerfG vom 6.7.2020 - 1 BvR 2843/17 - RdNr 22; BSG vom 27.10.2020 - B 1 KR 45/20 B - RdNr 8 und vom 11.9.2020 - B 8 SO 22/19 B - RdNr 6; BGH vom 29.7.2020 - XII ZB 106/20 - RdNr 20 und vom 18.5.2001 - V ZR 126/00 - RdNr 9; stRspr seit BGH vom 24.9.1955 - IV ZR 162/54 - BGHZ 18, 184) .
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